Kognitive
Verhaltenstherapie

KVT?


Die KVT gehört zu den sogenannten Richtlinienverfahren – d. h., dass ihre Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist und die Kosten für die Behandlung durch die Krankenkassen erstattet werden können (wenn die Behandlung durch einen kassenzugelassenen Therapeuten durchgeführt wird und eine Störung vorliegt, für die diese Therapieform als erfolgversprechend eingeschätzt wird).

Die KVT bezieht sich in erster Linie auf die Lernerfahrungen, die Menschen im Laufe ihres Lebens angesammelt haben. Diese Erfahrungen prägen unsere Persönlichkeit und beeinflussen unser Verhalten und unsere Gedanken.
Genauso wie Einstellungen und Denkmuster im Laufe unserer Lebensgeschichte erlernt werden, ist es möglich, diese zu verändern bzw. zu „verlernen“. Das ist ein wesentlicher Zugangspunkt zu Veränderungen in der KVT. Der neue Lernprozess wird durch Gespräche und Übungen (Verhaltensexperimente) angeregt und Sie lernen, sich zunehmend selbst herauszufordern und einen neuen (Lern-)Weg zu beschreiten.

Das Ziel der KVT ist, Sie möglichst schnell zu Ihrem eigenen Therapeuten zu machen und Sie dazu zu befähigen, Ihre Lebenssituation selbst zu meistern. Der Therapeut stellt Ihnen hierfür sein professionelles Wissen zur Verfügung und begleitet Sie auf Ihrem Weg, so lange es nötig ist. Wichtiger als das, was in den Sitzungen passiert, ist meist das, was passiert, wenn Sie die besprochenen Änderungen tatsächlich in Ihrem Umfeld umzusetzen beginnen. Die KVT ist eine aktive Therapieform: Sie kommt nur in Frage, wenn Sie bereit sind, außerhalb der Therapiegespräche Zeit und Energie zum Umsetzen des Besprochenen aufzuwenden!

Informieren Sie sich bitte unter
Abrechnungsmöglichkeiten über Ihre Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung.

Beginn & Verlauf
der KVT

Wir beginnen zunächst mit der Diagnostik. Ziel dieser ist es, herauszufinden, ob eine behandlungsbedürftige Problematik vorliegt und - falls ja - welches therapeutische Vorgehen in Ihrem individuellen Fall am ehesten geeignet und zielführend ist.
Die Diagnostik in der Psychotherapie findet in erster Linie über Gespräche statt, d.h., dass Sie in den ersten Sitzungen viele Fragen gestellt bekommen werden! Das Ziel der Fragen ist es, ein möglichst umfassendes Bild Ihrer Situation und Ihrer Symptomatik zu gewinnen. Natürlich ist es auch Ihnen möglich, alle Ihre Fragen loszuwerden und so bereits in den diagnostischen Sitzungen Informationen zu Ihren Schwierigkeiten und zum geplanten Therapieverlauf zu erhalten.
 
Je nach Störungsbild gehört zur Diagnostik auch der Einsatz von psychologischen Tests. Diese dienen dazu, weiterführende Informationen zu erheben und eine genauere Einordnung Ihrer Beschwerden zu ermöglichen. So kann mittels eines Konzentrationstests z.B. das Ausmaß von geschilderten Konzentrationsstörungen objektiv eingeschätzt werden.
 
Im weiteren Verlauf der Diagnostik kann es ebenfalls sein, dass Sie dazu aufgefordert werden, sich selbst zu beobachten (z.B. hinsichtlich bestimmter Erlebnisse oder Gefühle) - auch diese Informationen fließen dann in die Diagnostik mit ein. Ein Beispiel für eine Sebstbeobachtung ist z. B. genau zu registrieren, in welchen Situationen bestimmte Ängste oder Zwangsgedanken auftreten.

Nach Abschluss der Eingangsdiagnostik erstellen wir gemeinsam einen Plan für die Therapie, legen fest, in welche Richtung und unter Zuhilfenahme welcher Verfahren wir unsere Arbeit durchführen und welche Ziele wir hierbei verfolgen.
 
In einer verhaltenstherapeutisch ausgerichteten Psychotherapie werden möglichst konkrete Ziele verfolgt und es wird versucht, eine zeitnahe Umsetzung unter aktiver Mitarbeit von Ihnen zu erreichen. Die therapeutische Beziehung ist hierbei von Wärme und Verständnis geprägt, gleichzeitig werden Sie jedoch auch gefordert, Ihre individuellen Ziele zu erreichen.

Eine "typische" Therapiestunde besteht aus einer Rückmeldephase, in der Nachfragen zur letzten Stunde gestellt werden können und die Zeit seit der letzten Sitzung reflektiert wird, einer Arbeitsphase, in der über aktuelle Themen gesprochen wird, Übungen/ Interventionen durchgeführt werden und einer Abschlussphase, in der die kommende Woche besprochen wird, Aufgaben vereinbart werden und die aktuelle Sitzung besprochen wird.
 
Die Diagnostik am Anfang der Behandlung wird ergänzt durch eine therapiebegleitende Diagnostik, die uns Aufschlüsse über den Therapieverlauf gibt. Auch zum Abschluss der Behandlung werden diagnostische Verfahren eingesetzt, um den Behandlungserfolg zu überprüfen.

Abrechnungsmöglichkeiten

Gesetzlich Krankenversicherte:
Sofern eine behandlungsbedürftige Problematik vorliegt, kann direkt mit Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen:
Vor Beginn der Psychotherapie sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und klären, welcher Leistungsumfang, bezogen auf psychotherapeutische Leistungen, in Ihrem Vertrag definiert ist.

Kostenübernahme bei beihilfeberechtigten Personen:
Zumeist besteht eine zusätzliche private Krankenversicherung. Auch hier sollte vor Beginn der Therapie eine Kontaktaufnahme erfolgen, um die Leistungspflicht für Psychotherapie abzuklären.
Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitte B und G, Psychotherapie.
Die GOÄ/GOP regelt die Abrechnung aller Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Selbstzahler:
Sollten Sie sich entscheiden, Ihre Behandlungskosten selbst zu tragen, entfallen alle bislang dargestellten Formalitäten. Die Kosten für die Psychotherapie richten sich jedoch auch bei der Selbstzahlung zwingend nach der GOÄ/GOP.

Datenschutz

Hier finden Sie die Datenschutzbestimmungen der Praxis.

Datenschutzinformation Psychotherapie
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